Diebstahl und Versicherungen

Diebstahl und Versicherungen

Wer denkt, dass Versicherungen alle Diebstahlschäden decken, der erlebt oftmals ein negatives Wunder. Die meisten Versicherungen decken nur Schäden unter folgenden Kategorien:

Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus.

Aber nicht jede Versicherung deckt Vandalismus und Plünderung ab, da es oft eigene Klauseln gibt, die sogenannte innere Unruhen vom Versicherungsschutz ausschließen. Also sollte mal ein Protest oder ein Bürgerkrieg in eurer Nähe ausbrechen und irgendwelche Vandalen euer Hab und Gut mitnehmen, dann werdet ihr möglicherweise Probleme mit der Versicherung haben.

Mit ziemlicher Sicherheit gedeckt sind Einbruchdiebstahl und Raub, allerdings werden hier die gestohlenen Sachen meist nur zum Zeitwert (also zu dem Wert, den sie zum Zeitpunkt des Diebstahles hatten) und nicht zu dem Wert, zu dem du es gekauft hast, ersetzt. Hast du also vor 2 Jahren ein teures Smartphone gekauft, dann ist es weniger wert, als zuvor und du bekommst weniger bezahlt. Einen Vorteil hättest du nur, wenn du vor 2 Jahren ein Gemälde gekauft hast, dessen Wert in den letzten 2 Jahren gestiegen ist, denn dann bekommst du mehr als du dafür bezahlt hast.

Alle anderen Diebstähle sind nur auf Kulanz mit einer kleinen Summe von der Versicherung gedeckt. Außer du hast eine neue, ziemlich teure Polizze, die einfache Diebstähle auch abdeckt. Daher ist die Frage, ob du dich nur auf die Versicherung verlassen solltest, oder die Sache selbst in die Hand nimmst – Guardmine schützt deine Wertsachen zuverlässig und du ersparst dir die zeitraubende und oftmals unbefriedigende Prozedur mit der Versicherung. 

Diebstahl im Urlaub

Allein in Deutschland werden pro Jahr im Schnitt 100.000 Taschendiebstähle gemeldet. Es ist eine der häufigsten Diebstahlarten weltweit. Wie viel Taschendiebe jährlich tatsächlich stehlen, ist leider nicht erfassbar. Aber Taschendiebstahl ist nicht nur das einzige Risiko im Urlaub! Viele machten auch schon die bittere Erfahrung, dass Wertgegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden. Wird in der Urlaubsunterkunft etwas gestohlen, haftet der Vermieter oder Reiseveranstalter in der Regel nicht. Der Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum sogenannten „allgemeinen Lebensrisiko“, für das weder die Reiseleitung noch der Hotelier geradestehen müssen.

Grundsätzlich sollen Wertgegenstände daher immer im Hotelsafe aufbewahrt und das Zimmer beim Verlassen verschlossen werden. Sollte dennoch etwas gestohlen werden, dann am besten sofort bei der Polizei und beim Hotelbesitzer melden. Manche Hotelbesitzer sind dagegen, unter bestimmten Voraussetzungen, versichert.

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